Wenn die Schwangerschaft feststeht, taucht auch bald eine wichtige Frage auf: Wie soll es heißen? Der Babyname ist zwar ein Angelegenheit von Vater und Mutter, jedoch jeder will es wissen, machen Vorschläge und beteiligen sich rege an der Namensfindung.
Als Vorname bekommt das Kind die Wahl der Erziehungsberechtigten direkt nach der Geburt. Das hat in erster Linie auch organisatorische Gründe, da ja die Entbindung bekanntermaßen dokumentiert werden muss. Nebst Ort, Uhrzeit wie auch Namen der Eltern werden diese Angaben hernach auch auf der Geburtsurkunde eingetragen. Üblicherweise ist es das Privileg der Mutter, den Nachkommen zum ersten Mal beim Namen zu nennen. Bloß im Vorfeld muss der Vorname zuerst gefunden werden. Und das ist gar nicht so einfach. Sofern ein besonderes Kind einen besonderen Vornamen bekommen soll, wird es etwas schwieriger.
Eine Menge Eltern machen es sich ganz bequem. Entweder wird der Rufname der Mutti oder des Vaters verwendet, der Vorname eines Großelternteils oder eines anderen lieben Angehörigen, den man so ehren möchte. In eine ähnliche Richtung gehen auch die Bestrebungen, das Bambino nach einer berühmten Persönlichkeit zu nennen. So soll dann der Babyname die Schwärmerei für diesen Promi belegen. Indes dies geht keinesfalls immer.
Denn der Taufname des Babys kann hierzulande nicht beliebig gewählt werden. Es gibt einige gesetzliche Vorgaben und inzwischen auch Urteile, die hier klare Grenzen definieren.
An erster Stelle steht das Kindeswohl sowie das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Im Prinzip darf der Vorname dem Kleinen nicht schaden. So sind verschiedene Rufnamen einfach verpönt, weil sie das heranwachsende Kind dem Spott preisgeben würden oder sogar nicht salonfähig sind. Asterix-Fans dürfen ihren Jüngling nicht Verleihnix nennen, auch Satan ist nicht erlaubt, ebenso Jesus oder Christus, und dito Cezanne mit und ohne den Akzent. Weitere Beispiele sind Heydrich, Holgerson wie auch Tom Tom. Was Eltern sich denken, wenn sie ihren Sprössling Atomfred, Puhbert oder Störfried nennen möchten, möchte man lieber überhaupt nicht verstehen. Dann gibt es Namen, die heutzutage zwar erlaubt sind, allerdings nicht ohne Zweifel empfehlenswert, etwa Kain oder gar Judas. Doch auch Pumuckl darf der Sohnemann heißen. Jedoch kann man nicht ausnahmslos voraussehen, ob das Kind zu einem späteren Zeitpunkt für seinen Vornamen gedemütigt wird. Die Die einstigen Mode-Vornamen Kevin und Chantal sorgen heute häufig für Spott.
Natürlich gibt es auch zugelassene Babynamen für das weibliche Geschlecht, zum Beispiel La Toya, Pfefferminze, Pippi (als Referenz an Pippi Langstrumpf) oder Chanel. Demgegenüber ist Dior möglich, sowohl für Mädchen als auch für Jungs. Während Pepsi-Cola nicht möglich ist, darf man seine Tochter durchaus Pepsi-Carola nennen. Ebenfalls möglich sind die Mädchennamen Fanta und Windsbraut.
Eine weitere Richtlinie bestimmt, dass Bezeichnungen von Gegenständen, Ortsbezeichnungen oder Tierbezeichnungen nicht als Kindernamen in Frage kommen.
Auch muss das Geschlecht klar erkennbar sein, gegebenenfalls durch einen zweiten Vornamen. So darf ein Junge nicht einfach nur Kai, Micha oder Chris heißen. Kai-Uwe oder Kai-Werner hingegen gehen ohne Beanstandung durch. Bei weiblichen Kindern darf der Vorname Ronit oder Josephin nicht alleine stehen.
Darüber hinaus muss der Name als Vorname erkennbar sein. Bei skandinavischen Namen wie Anderson beispielsweise streiten sich noch die Geister
Gute Chancen haben die Eltern, sofern der gewünschte Babyname schon irgendwo literarisch auftaucht. Kantorka nach einer Figur in der Geschichte Krabat ist deswegen statthaft.
Wer ziemlich unsicher ist, kann den Standesbeamten fragen oder einen berufsmäßigen Namensberater mit einer entsprechenden Recherche betrauen. Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache steht mit Rat und Tat zur Seite. Wem die telefonische Information nicht ausreicht, der kann sich gegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro die Auskunft schriftlich bestätigen lassen. Üblicherweise billigen die Standesämter diese Bestätigung.